Schritt 1

Angeschlossene Unternehmen auswählen

Wenn Sie einen Schlichtungsantrag einreichen möchten, steht Ihnen hier unser Online-Formular zur Verfügung. Bevor sie mit dem Ausfüllen des Formulars starten, prüfen Sie bitte über die Suchleiste in der Liste der angeschlossenen Unternehmen, ob das gesuchte Unternehmen dort vorhanden ist.

Bitte beachten Sie, dass das Formular vollständig ausgefüllt werden muss. Benötigen Sie Hilfestellung beim Ausfüllen des Formulars oder finden Sie das betroffene Unternehmen nicht in unserer Liste, rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns an info@ombudsstelle.com.

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens. Ihre Daten werden den am Schlichtungsverfahren Beteiligten übermittelt. Neben den Mitarbeitern der Antragsgegnerin sind das die Geschäftsstelle der Ombudsstelle sowie die Ombudspersonen, die über Ihren Antrag entscheiden. Sie haben verschiedene Rechte in Bezug auf diese Datenverarbeitung, u.a. ein Auskunfts- und ein Widerspruchsrecht (Art. 21 DS-GVO). Nähere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie hier abrufen.